Vor der Miete

Sie können Mietwagen und Hänger online oder per Telefon buchen. Online wird Ihre Buchung durch eine Online-Zahlung fixiert. Sie zahlen online per Überweisung, paypal oder Kreditkarte.

Wer darf das Fahrzeug führen? (berechtigte Fahrer)

Ein berechtigter Fahrer eines Fahrzeuges ist jede natürliche Person, die die ausdrücklich mit vollständigen Daten im Mietvertrag eingetragen ist, dies sind grundsätzlich der Mieter und gegebenenfalls eingetragene Zusatzfahrer. Einen gültigen Führerschein und ein gültiges Ausweisdokument vorausgesetzt.


Abholung

Bei Abholung ist eine Barkaution in Höhe von 150,00 EUR zu hinterlegen.

Fahrzeuge und Hänger können innerhalb der Öffnungszeiten – Montag – Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr und Sonnabend: 8:00 – 12:00 Uhr – abgeholt werden.

Der Fahrer benötigt zu seiner Legitimation folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass, in Deutschland gültiger Führerschein in lateinischer Schrift (Europäischer oder internationaler Führerschein oder beglaubigte Übersetzung).
  • Nachweis der aktuellen Anschrift, kein Postfach, gegebenenfalls auch über Utility Bills wie zum Beispiel Stromrechnungen.

Rückgabe

Sie können den Mietwagen innerhalb der Öffnungszeiten zurückgeben. Außerhalb der Öffnungszeiten steht eine Rückgabebox für den Schlüssel zur Verfügung.

Bringen Sie das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten zurück, findet unsere Endabnahme zur nächstmöglichen Öffnungszeit statt.

Hänger können nur innerhalb der Öffnungszeiten zurückgegeben werden – Montag – Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr und Sonnabend: 8:00 – 12:00 Uhr.


Unfall und Panne

Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter etwaige Probleme, Mängel, Unfälle oder technische Störungen des Mietgegenstandes anzuzeigen, auch wenn er glaubt, diesen weiter betreiben zu können.

Wird die vertragliche Bedingung nicht eingehalten, haftet der Mieter für den aus der Nichtbeachtung der Anzeigepflicht entstehenden Schaden, da der Mieter die versäumte Anzeige zu vertreten hat.

Kommt es zu einem Unfall, muss sofort die Polizei verständigt werden.

Keinesfalls darf der Mieter ein Schuldanerkenntnis abgeben oder Zahlungen leisten oder Schadens- und oder Schuld erkennende Handlungen vornehmen oder Schadens regulierenden Maßnahmen vorgreifen.

Bei jedem Unfall muss der Mieter sofort bei Rückgabe des Fahrzeugs einen schriftlichen Unfallbericht einschließlich Skizze ausfüllen. Dazu ist es wichtig, noch am Unfallort alle Namen und Adressen der Beteiligten und Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu notieren.

Verweigert der Mieter die erforderlichen Angaben oder gibt er den Unfallbericht nicht innerhalb von 7 Tagen oder in wesentlichen Teilen unvollständig ab, besteht kein Versicherungsschutz.

Bei jedem vom Mieter zu vertretenden Schaden wird der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 60,00 EUR inkl. MwSt. berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter keine oder geringere Kosten als die berechnete Bearbeitungsgebühr von 60,00 EUR inkl. MwSt. entspricht.